Sofortprogramm

    Pflege schnell und nachhaltig entlasten

    11.07.2018

    Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals enthält aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine Reihe von Maßnahmen, die sehr anerkennenswert sind und in die richtige Richtung weisen. Für spürbare und nachhaltige Verbesserungen der pflegerischen Versorgung in der Kranken- und Altenpflege sind jedoch Nachbesserungen und Ergänzungen erforderlich. Anlässlich der Verbändeanhörung (11.07.2018) begrüßt ver.di die vollständige Refinanzierung jeder zusätzlichen und jeder aufgestockten Pflegestelle im Krankenhaus. Damit entfällt ab 2019 der ökonomische Fehlanreiz, bei der Ausstattung mit Pflegepersonal zu sparen. In Kombination mit der Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System ab 2020 ist die vollständige Refinanzierung der Pflegestellen von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege. Eine Regelungslücke besteht darin, dass kein einheitlicher und fachlich anerkannter Maßstab für die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Personalbesetzung vorgesehen ist. Die in den neunziger Jahren eingesetzte Pflegepersonalregelung (PPR) bietet in einer modernisierten Fassung eine gute Grundlage. Bis das Instrument weiterentwickelt und erprobt ist, sind Pflegepersonaluntergrenzen jetzt für alle bettenführende Stationen gesetzlich auf den Weg zu bringen und schrittweise auf ein bedarfsgerechtes Niveau anzuheben.

    Die vollständige Finanzierung der Tarifsteigerungen wird von ver.di seit langem gefordert und als eine weitere Maßnahme im Referentenentwurf sehr begrüßt. Rückwirkend ab 2018 werden strukturell und lineare Steigerungen für das Pflegepersonal voll refinanziert. Konsequent wäre der Schritt, wenn dies auch für alle übrigen Berufsgruppen erfolgt.

    Ein erster Schritt sind die zusätzlichen 13.000 Stellen in der Altenpflege, die der Referentenentwurf vorsieht. Sie lösen nicht das Problem der schlechten Arbeitsbedingungen. Würde die bisher beste Personalausstattung in einem Bundesland auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet, wären mindestens 63.000 zusätzliche Fachkraftstellen notwendig. Ob diese 13.000 Stellen wirklich geschaffen werden, hängt davon ab, ob die Arbeitgeber das Angebot annehmen. Damit ein Missbrauch verhindert und die Mittel wirklich für zusätzliche Stellen oder –aufstockungen eingesetzt werden, ist ein Nachweis zwingend im Gesetz vorzusehen.

    Um den Teufelskreis aus schlechten Arbeitsbedingungen, fehlenden Fachkräften und steigender Belastung zu durchbrechen, sind kurzfristig wirkende Maßnahmen erforderlich. Gleichzeitig müssen jetzt die Weichen für nachhaltig wirkende Verbesserungen für das Pflegepersonal gestellt werden.

    Weitere Informationen können der ver.di-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG) entnommen werden.

     

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