Was haben Pförtnerin, Krankenpfleger, Ärztin und Reinigungskraft in einem Krankenhaus gemeinsam? Sie arbeiten alle im gleichen Krankenhaus. Den gleichen Arbeitgeber haben sie aber oft nicht, gleiche Arbeitsbedingungen auch nicht.
Im Durchschnitt sind 20 Prozent der Belegschaften in »Töchter« oder »Servicegesellschaften« ausgegliedert, Tendenz steigend. Darunter leiden die Patient/innen und die Beschäftigten – und das Krankenhaus als Ganzes, das nicht mehr als eine Gesamtorganisation funktioniert, sondern zersplittert in Teilbereiche. Vielen ist nicht klar, dass sich hinter Begriffen wie Servicebetrieb oder Tochtergesellschaft Werkverträge und Leiharbeit verbergen.
Jana arbeitet in der Krankenhausreinigung. Ihr Arbeitgeber ist eine Tochtergesellschaft des Krankenhauses. Jana darf theoretisch keine Anweisungen der Pfleger/innen oder gar der Patient/innen ausführen, sondern Aufträge nur von ihrem Vorgesetzten, dem »Objektleiter« der Tochtergesellschaft entgegennehmen. Alles, was sie tut, muss genau dokumentiert und einzeln von der Tochtergesellschaft mit dem Krankenhaus abgerechnet werden – ob sie einen Kaffeefleck wegwischt, einen OP-Raum reinigt oder ein Zimmer putzt. Für Jana gilt nicht der Tarifvertrag des Krankenhauses, sie wird wesentlich schlechter bezahlt. Janas Arbeitgeber und das Krankenhaus haben einen Werk- oder Dienstvertrag.
Murat begleitet Patient/innen zu Operationen oder Untersuchungen. Sein Arbeitgeber hat einen Werkvertrag mit dem Krankenhaus. Theoretisch arbeitet er nur auf Anweisung seines Vorgesetzten in der Logistikfirma. Praktisch bekommt er oft Aufträge von den Pfleger/innen und übernimmt Tätigkeiten, die im Werkvertrag nicht vorgesehen sind. Er hat viel Kontakt zu den Patient/innen und kann nicht verstehen, warum er für ein »Logistikunternehmen« arbeitet. Soll er seine Patient/innen »wie ein Paket« behandeln, wie sein Chef ihm rät?
Sophie ist Krankenpflegerin. Sie arbeitet für eine Leasingfirma, die sie an ein Krankenhaus vermittelt. Sie ist Leiharbeiterin, d.h. sie arbeitet für die Zeit des Auftrages auf Anweisung der Krankenhausvorgesetzten und ist voll in die Abteilung integriert. Bezahlt wird sie nach dem Tarifvertrag der Leasingfirma – schlechter als die Angestellten im Krankenhaus. Sophie wird nun schon seit mehreren Jahren als Leasingkraft im selben Unternehmen eingesetzt. Aber wenn Leiharbeit nicht »vorübergehend« stattfindet, verstößt sie gegen das Gesetz.
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