In genau zwei Jahren soll der »verfassungsrechtliche Normalzustand« im Thüringer Maßregelvollzug größtenteils wiederhergestellt sein. Vom 1. Januar 2022 an wollen Linke, SPD und Grüne – die ihre bisherige Koalition als Minderheitsregierung fortführen wollen – die psychiatrischen Fachkrankenhäuser in Hildburghausen und Mühlhausen wieder unter staatlicher Regie betreiben. Seit der 2002 erfolgten Privatisierung wird das Ökumenische Hainich Klinikum Mühlhausen von katholischen und evangelischen Einrichtungen getragen, die Fachkliniken Hildburghausen von dem kommerziellen Betreiber Helios. Das Landessozialministerium hat die Beleihungsverträge fristgerecht gekündigt und bei einem Gespräch mit ver.di-Vertretern kurz vor Weihnachten bekräftigt, dass die Kliniken in Staatsbesitz zurückgeführt werden sollen.
»In dem hochsensiblen Bereich des Maßregelvollzugs, dem erhebliche Grundrechtseingriffe immanent sind, soll das staatliche Gewaltmonopol, ebenso wie im Strafvollzug, künftig wieder unmittelbar gewahrt werden«, begründete Sozialministerin Heike Werner (Die Linke) den vom Kabinett bereits im November 2019 beschlossenen Schritt. Kritiker*innen der Privatisierung von forensischen Kliniken, in denen deutschlandweit rund 11.000 schuldunfähige oder gemindert schuldfähige Straftäter*innen untergebracht sind, betonen das schon lange. So erklärten die Politikwissenschaftler*innen Annette Töller und Michael Stoiber von der Fernuni Hagen in einer 2016 veröffentlichten Studie, der Maßregelvollzug sei »eine Staatsaufgabe, die – wegen der massiven Grundrechtseingriffe und der langen Verweildauern einerseits und des öffentlichen Sicherheitsbedürfnisses andererseits – sogar noch heikler ist, als der Strafvollzug in Gefängnissen«. Letzterer gelte hierzulande zu Recht als »Kernbereich staatlicher Aufgaben«.
Dass der Maßregelvollzug in Thüringen, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein dennoch zum Teil oder vollständig verkauft wurde, hatte der Studie zufolge vor allem »fiskalische« Gründe. Das heißt: Die jeweiligen Landesregierungen wollten schlicht Geld sparen. So auch die Thüringer CDU-Regierung 2002, die bei der Privatisierung bundesweit Vorreiter war. Jetzt zeigt sich allerdings, dass die Vergabe an andere, zum Teil profitorientierte Betreiber keineswegs billiger ist. Vielmehr werde Thüringen mit der Rücküberführung in öffentliche Trägerschaft drei bis vier Prozent der bisherigen Kosten sparen, berichtete Werner. Die Ministerin begründet ihr Vorgehen vor allem mit der grundsätzlichen Erwägung, dass der Staat hoheitliche Aufgaben nicht an Private delegieren sollte, »wenn auch nur ansatzweise die Gefahr von Interessenkonflikten besteht. Diese Gefahr lässt sich aber gerade immer dann nicht gänzlich ausschließen, wenn wirtschaftliche Anreize und Gewinnerzielungsabsichten eine Rolle spielen«. Es gebe zudem »keinen vernünftigen Grund, Straftäterinnen und Straftätern, die aufgrund ihrer psychischen oder Suchterkrankung (…) als nicht oder vermindert schuldfähig verurteilt werden können, weniger staatlichen Schutz zu gewähren, als voll schuldfähigen Straftäterinnen und Straftätern«.
ver.di begrüßte die Entscheidung der Landesregierung ausdrücklich. »Es ist gut, dass die Fehler der Vergangenheit korrigiert werden sollen. Die Psychiatrie und insbesondere die Forensik gehören in öffentliche Hand«, betonte der Landesfachbereichsleiter der Gewerkschaft für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Bernd Becker. ver.di stehe bereit, die Überleitung der Beschäftigten in den öffentlichen Dienst und den Tarifvertrag der Länder zu begleiten und abzusichern. Becker bedauerte, dass der Beleihungsvertrag mit dem ebenfalls kommerziell betriebenen Asklepios Fachkrankenhaus Stadtroda erst Ende 2031 auslaufen wird. »Auch hier sollte diese hoheitliche Aufgabe schnellstmöglich wieder vom Staat übernommen werden.«
Kritik am privatisierten Maßregelvollzug regt sich auch in anderen Bundesländern. So sagte Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) bei einer Landtagsdebatte am Dienstag (17. Dezember 2019), der von der CDU-FDP-Vorgängerregierung veranlasste Verkauf von acht der zehn Maßregelvollzugskliniken des Landes sei im Nachhinein kein großer Erfolg gewesen. In den privat geführten Einrichtungen habe sich die Lage teilweise verschlechtert. Anlass der Debatte waren die unzureichenden Kapazitäten, die zur Folge haben, dass per Gerichtsbeschluss in den Maßregelvollzug eingewiesene Straftäter*innen kurzfristig in Containern und Modulbauten untergebracht werden sollen. Durchschnittlich müssen Täter*innen in Niedersachsen nach Regierungsangaben derzeit acht Monate auf einen Platz im Maßregelvollzug warten. Anfang Oktober warteten demnach 87 suchtkranke Täter*innen auf einen Klinikplatz, 31 von ihnen bereits seit dem Vorjahr. Solange keine Gefahr von ihnen ausgehe, blieben sie in dieser Zeit in Freiheit, erläuterte Reimann.
Im Frühjahr 2007 hatte Niedersachsen acht Landeskrankenhäuser an sieben verschiedene, überwiegend kommerzielle Betreiber verkauft. In den forensischen Abteilungen ist die private Trägerschaft allerdings limitiert: Grundrechtseinschränkende Maßnahmen dürfen nur durch Landesbedienstete ausgeführt werden. Daher seien Pflegekräfte und Ärzt*innen in diesen Bereichen beim Land beschäftigt, während Servicepersonal, Psychotherapeut*innen und andere Berufsgruppen beim jeweiligen privaten Träger angestellt seien, erläuterte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage.
Reimann hatte während der Parlamentsdebatte in Bezug auf die kommerziellen Kliniken kritisiert, dass es zu Reibungsverlusten komme und Personal abgeworben werde. Zudem ließen sich privatisierte Einrichtungen schlechter steuern als staatliche. »Das ist natürlich ein Organisationsnachteil«, betonte die SPD-Politikerin. Dennoch plane die Landesregierung derzeit nicht, die ehemaligen Landeskrankenhäuser zurückzukaufen.
Ihr Sprecher begründete dies mit finanziellen Erwägungen. Zwar seien in den Verträgen Rückkaufklauseln enthalten, Niedersachsen müsse dafür jedoch »einen hohen dreistelligen Millionenbetrag« aufwenden. 2007 hatte der Verkauf lediglich insgesamt 107 Millionen Euro eingebracht, am Ende bliebe für das Land also ein deutlicher Verlust. »Zudem wäre das Problem fehlender Plätze mit einem Rückkauf nicht gelöst«, gab der Sprecher zu bedenken. Das Geld für nötige Investitionen und eine Aufstockung des Personals müsse zusätzlich aufgebracht werden.
David Matrai, der im ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen für das Gesundheits- und Sozialwesen zuständig ist, plädierte dennoch für eine Rücküberführung in öffentliche Trägerschaft. »In der Psychiatrie und im Maßregelvollzug haben Profitinteressen nichts zu suchen.« Immer wieder zeigten private Konzerne, dass für sie nicht die Versorgungsqualität und gute Arbeitsbedingungen im Vordergrund stehen, sondern die Gewinnerzielung. »Wir haben 2016 beim zwölfwöchigen Arbeitskampf in den psychiatrischen Ameos-Kliniken in Hildesheim und Osnabrück erlebt, mit welch harten Bandagen solche Konzerne zu Werke gehen. Und wir erleben es aktuell bei Asklepios und bei Ameos in Sachsen-Anhalt, wo sogar streikende Beschäftigten fristlos gekündigt werden«, kritisierte Matrai. »So etwas darf es im Gesundheitswesen nicht geben.«
ver.di Bundesverwaltung