Das Kommerz-Karussell in der Altenpflege dreht sich immer schneller. Finanzinvestoren übernehmen Pflegeketten, pumpen diese durch Zukäufe und Neugründungen auf und verkaufen sie nach wenigen Jahren mit satten Renditen weiter. »Buy and Build« nennt sich diese Strategie. So hat es auch die schwedische Investmentgesellschaft EQT mit dem erst 2014 gegründeten Pflegeheimbetreiber Charleston gemacht. Binnen fünf Jahren vervielfachte dieser Umsatz und Beschäftigtenzahl. Mit 48 stationären Einrichtungen und fast 3.800 Betten liegt Charleston derzeit auf Platz 21 der großen Pflegeketten. Nun hat EQT das Unternehmen aufgespalten und weiterverkauft – die Häuser an den französischen Immobilienfonds Primonial, den Betrieb an den italienischen Gesundheitskonzern KOS. Bei Beschäftigten und Bewohner*innen führt dieses Pflege-Monopoly zu immer neuer Verunsicherung.
Für manche Beschäftigte im Maternus Senioren- und Pflegezentrum Bonfatius in Mülheim an der Ruhr ist es bereits der zweite Betriebsübergang. Anfang 2018 hatte Charleston die Einrichtung ebenso wie das Maternus Pflege- und Therapiecentrum Christophorus in Essen übernommen und den Pachtvertrag Anfang 2019 gekündigt. Der Wechsel ins neue Unternehmen soll Ende 2019 vollzogen werden. »All das schafft Unruhe in der Belegschaft – vor allem, weil wir so gut wie keine Informationen bekommen«, sagt die Betriebsratsvorsitzende in Mülheim, Gabi Birkenkamp. Besonders die rund 40 Beschäftigten der Servicetochter ReCaTec seien in Sorge. Insgesamt arbeiten in der Einrichtung im westlichen Ruhrgebiet etwa 160 Beschäftigte. Dass der Betriebsrat für alle – auch für die Servicekräfte – zuständig ist, hat er sich vor einigen Jahren gerichtlich erstritten.
»Wenn alles nach Recht und Gesetz abläuft, haben die Kolleginnen und Kollegen beim Betriebsübergang zunächst womöglich kaum Nachteile«, erklärt der Gewerkschaftssekretär Björn Jadzinski, der den Beschäftigten am Donnerstag (10. Oktober 2019) vor der Einrichtung im ver.di-Bus für Fragen zur Verfügung stand. Sein Rat: »Nichts unterschreiben!« Ohne juristische Beratung sollten die Betroffenen keiner Änderung ihrer Arbeitsverträge zustimmen. ver.di-Mitglieder könnten sich an den ver.di-Rechtsschutz wenden. »Wichtig ist, dass die Belegschaft nicht weiter aufgespalten wird«, betont der Gewerkschafter aus dem Bezirk Ruhr-West. Bislang sei unklar, ob das Unternehmen in der jetzigen Form bestehen bleibe oder womöglich in noch mehr Gesellschaften aufgeteilt werde.
Schon jetzt sind die Bedingungen innerhalb der Belegschaft allerdings sehr unterschiedlich. Ein Teil wird noch nach dem alten Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bezahlt. Von der weiteren Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst sind sie seit 2005 abgehängt. Etliche von ihnen haben Klagen auf Überleitung in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingereicht – allesamt erfolgreich. In einer weiteren langjährigen juristischen Auseinandersetzung, die bis vor das Bundesarbeitsgericht ging, haben die Beschäftigten des Pflegeheims zudem 2009 durchgesetzt, dass das Unternehmen über vier Jahre vorenthaltenes Urlaubs-und Weihnachtsgeld nachzahlen musste –insgesamt rund eine Million Euro, gestundet auf zehn Monate. Doch alle seit 2005 neu Eingestellten haben keinen tarifvertraglichen Schutz. »Die werden nach dem Nasenprinzip bezahlt«, so die Betriebsrätin Birkenkamp. Pflegekräfte bekämen mehrere hundert Euro im Monat weniger als nach dem TVöD. Und Reinigungskräfte würden zum Teil sogar mit dem gesetzlichen Mindestlohn abgespeist. Für das Betriebsklima und die Gewinnung neuer Arbeitskräfte sei diese Ungleichbehandlung fatal. »Wenn sich daran etwas ändern soll, müssen sich mehr Kollegen in ver.di organisieren«, appelliert Birkenkamp.
Für Jadzinski ist das Mülheimer Pflegeheim ein Beispiel dafür, dass in der Altenpflege Grundsätzliches schief läuft. »Viele Einrichtungen sind zum Spielball von Finanzinvestoren und Großkonzernen geworden, die vor allem das Geld im Blick haben«, kritisiert der Gewerkschaftssekretär. »Das muss sich ändern. Qualitativ hochwertige Pflege und Zuwendung müssen wieder im Vordergrund stehen.« Jadzinski verweist zudem auf die Verhandlungen von ver.di mit der »Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche« (BVAP) über einen Tarifvertrag zu Mindestbedingungen, der nach dem Willen beider Seiten auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden soll. »Auf diesem Weg könnten auch die kommerziellen Anbieter dazu bewegt werden, Minimalstandards bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen einzuhalten«, erläutert er. »Dann werden der Profitmaximierung auf Kosten von Beschäftigten und Bewohner zumindest Grenzen gesetzt. Nicht nur die Erfahrungen in Mühlheim zeigen, wie nötig das ist.«