Die Reform der Pflegeausbildung ist beschlossene Sache. Jetzt geht es an die Umsetzung. 2020 starten die ersten Kurse, in denen Auszubildende eine »generalistische Ausbildung« oder – je nach gewähltem Vertiefungseinsatz – einen spezialisierten Berufsabschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege absolvieren können. »Das ist gefühlt übermorgen«, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler bei einem Fachgespräch von betrieblichen Interessenvertretungen mit dem Leiter des Referats Altenpflegegesetz, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Tobias Viering, am Donnerstag (13. Dezember 2018) in Berlin.
Bühler betonte im Rückblick auf das im Sommer 2017 verabschiedete Gesetz, dieses sei »ein Kompromiss, aber nicht mehr«. Völliges Unverständnis zeigte die Leiterin des ver.di-Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen darüber, dass die im Oktober 2018 verkündete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eine Abwertung der Altenpflege durch eine Absenkung des Kompetenzniveaus beinhalte. »Das ist ein fatales Signal. Stattdessen muss der Beruf aufgewertet und attraktiver werden«, erklärte die Gewerkschafterin.
Deutliche Kritik äußerte sie auch daran, dass an der vom Ministerium eingerichteten Fachkommission, die die Rahmenpläne zur neuen Pflegeausbildung erstellen soll, keine Gewerkschafter/innen aufgenommen wurden. Viering bestritt nicht die fachliche Eignung der von ver.di vorgeschlagenen Kolleg/innen. Bei nur elf Mitgliedern müsse man aber nun mal eine Auswahl treffen. Die Kommission, die bis Mitte 2019 Ergebnisse liefern soll, sei qualifiziert und in der Lage, ihre Aufgabe trotz des engen zeitlichen Rahmens zu erfüllen. Der Betriebsratsvorsitzende des AWO-Seniorenzentrums Schwafheim im nordrhein-westfälischen Moers, Hajo Schneider, verwies darauf, dass die Arbeitgeberseite durchaus in der Kommission vertreten sei. »Es ist klar, dass wir als Beschäftigtenvertreter einen anderen Blick auf die Gestaltung der Ausbildung haben als die Arbeitgeber. Schade, dass unser Blick nun überhaupt nicht berücksichtigt wird.«
»Manche Arbeitgeber schlafen«
Viering betonte, alle Länder arbeiteten sehr intensiv an der Einführung der neuen Pflegeausbildungen. Die Berichte der Praktiker/innen aus den Betrieben zeigten jedoch ein anderes Bild. »Manche Arbeitgeber schlafen, wenn es zum Beispiel darum geht, Kooperationspartner zu suchen«, sagte Gabi Muhl aus Hanau. Die Pflegeschulen hätten nur sehr wenig Zeit, die Pläne in der Praxis umzusetzen. In einigen Schulen werde bereits darüber nachgedacht, die neue Ausbildung im Frühjahr 2020 erst einmal auszusetzen. »Das würde bedeuten, dass wir ein halbes Ausbildungsjahr verlieren«, warnte Muhl, die auch im ver.di-Bundesarbeitskreis Pflegelehrer/innen aktiv ist.
Auf eine andere Entwicklung machte Eberhard Bruch aufmerksam: »Statt sich um die Kooperationsverträge und anderes zu kümmern, denken manche Arbeitgeber darüber nach, wie sie die betriebliche Mitbestimmung für Auszubildende umgehen können.« Dies werde beispielsweise über sogenannte Gestellungsverträge mit der DRK-Schwesternschaft versucht, bei der die Auszubildenden keine Arbeitnehmereigenschaft hätten.
Viering verwies allgemein auf § 8 Pflegeberufegesetz, demzufolge die Auszubildenden einen Vertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung haben müssen – also mit dem Betrieb. Absatz 5 nehme ausdrücklich auf die betriebliche Mitbestimmung Bezug, für die sich ver.di ebenso wie betriebliche Interessenvertretungen im Gesetzgebungsverfahren vehement eingesetzt hatten. Der Ministeriumsvertreter wies weiter darauf hin, dass auch die Krankenhäuser Kooperationspartner bräuchten, um die gesetzlich vorgegebenen Einsätze zum Beispiel in der stationären Langzeitpflege zu gewährleisten. »Manche meinen, ein Einsatz in der Klinikambulanz decke schon den Pflichteinsatz in der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege ab, das ist aber nicht so.«
Praxisanleiter/innen freistellen
Ein zentrales Thema für die aus verschiedenen Regionen und Berufsgruppen angereisten Teilnehmer/innen des Fachgesprächs war die Praxisanleitung. Auch auf Drängen von ver.di ist im Gesetz festgeschrieben, dass mindestens zehn Prozent der praktischen Einsatzzeiten für strukturierte Anleitung zur Verfügung stehen muss. Heike Brumberg, die im Helios-Konzernbetriebsrat einen Ausschuss zur Praxisanleitung leitet, betonte, die Praxisanleiterinnen und -anleiter müssten für diese Arbeit freigestellt werden. Vor allem in der praktischen Abschlussprüfung zur Gesundheits- und Krankenpflege fielen viele Auszubildende durch. »Denn theoretisches Wissen reicht nicht. Sie brauchen Hilfe und Anleitung, damit sie den Abschluss schaffen.«
Der Krankenpfleger Simon Lachmann aus Hamburg berichtete, Praxisanleiter/innen fühlten sich oft »zerrieben zwischen Leitung, Arbeitgeber, Kollegen, Patienten und Auszubildenden«. Denn wenn man sich für die Anleitung sowie Vor- und Nachbereitung Zeit nehme, blieben Arbeiten in der Pflege liegen, die man gleichzeitig machen soll. »Ich finde, die Einrichtungen müssten dazu verpflichtet werden, Praxisanleiter anteilig freizustellen«, so Lachmann. »Und das muss auch kontrolliert werden.« Maria Wierscholowsky vom Berliner Krankenhausunternehmen Vivantes wies zudem darauf hin, dass einige Kliniken versuchen, Auszubildende in Gruppen anzuleiten und so Personal zu sparen. Andere Teilnehmer/innen bestätigten diesen Trend.
Der Referatsleiter im Ministerium zeigte sich überrascht, dass dies jetzt als Problem gerade für die geplante und strukturierte Praxisanleitung nach dem Pflegeberufegesetz angesprochen werde. Das Gesetz schließe Gruppenanleitungen zwar bewusst nicht aus, weil sie in manchen Fällen sinnvoll sein könnten. »Aber die – mindestens – zehn Prozent geplante und strukturierte Praxisanleitung müssen in der vorgegebenen Qualität gewährleistet sein. Das ist ja keine Vorlesung, bei der die Leute von hinten gucken.« Er wies darauf hin, dass die Finanzierung nach dem Pflegeberufegesetz zweckgebunden erfolge: »Was als Praxisanleitung über den Ausgleichsfonds bezahlt wird, muss auch als Praxisanleitung geleistet werden.«, so Viering, der sich über diese Frage weiter Gedanken machen will. »Das ist allerdings zunächst kein rechtliches, sondern ein Vollzugs- und Kontrollproblem.« Der Experte Gerd Dielmann schlug vor, beispielsweise festzuschreiben, welchen Umfang Gruppenanleitungen maximal einnehmen dürfen. Der Ministeriumsvertreter stellte indes klar, dass das Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt »nicht angepackt« werden soll. Jetzt gehe es erst einmal um die Umsetzung.
Das Fachgespräch machte deutlich, dass noch viele Herausforderungen im weiteren Prozess zu meistern sind. Umso wertvoller ist der gemeinsame Austausch, um nah an den Entwicklungen in den Betrieben zu sein und möglichen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Schließlich gilt es, gut auf den Start vorbereitet zu sein.
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