"Für eine hochschulische Pflegeausbildung brauchen wir konkrete Ausbildungsziele, welche die späteren Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen eindeutig aufzeigen. Die Pflichtstunden der Berufsausbildung, vor allem der praktischen Ausbildung, müssen als Mindeststandards auch bei einer hochschulischen Pflegeausbildung gelten. Die Betriebszugehörigkeit muss gegeben sein, d. h. es muss ein Ausbildungsvertrag geben und die geltenden Tarifverträge für die Auszubildenden in den Pflegeberufen müssen angewendet werden. Eine Aufwertung der Pflegeberufe kann nur durch gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, eine attraktive Vergütung, sowie eine gesetzliche Personalbemessung, erfolgen. Akademische Grade alleine helfen da nicht."
(Peter Sztatelman, JAV Vorsitzender, Universitätsklinikum Köln)
Im Bereich Pflegemanagement, Pflegewissenschaft und Pflegepädagogik sind Studiengänge seit langem etabliert. In der Diskussion um die Etablierung einer hochschulischen Erstausbildung liegen bisher keine überzeugenden Vorschläge vor, welche Kenntnisse und Kompetenzen in der bisherigen Ausbildung nicht vermittelt werden können und welche besonderen Funktionen von den Hochschulabsolventinnen und -absolventen übernommen werden sollen. Unter diesen Bedingungen tritt ver.di für den Erhalt des einheitlichen Berufsbilds ein: Zwei Wege – die bisherige Ausbildung und eine hochschulische Ausbildung – könnten zu einem gleichwertigen Berufsabschluss führen („Zwei-Säulen-Modell“). Der Unterschied läge im zusätzlichen Hochschulabschluss und würde den Absolventinnen und Absolventen u.a. wissenschaftliche Karrieremöglichkeiten eröffnen. Für die praktische Ausbildung müssen die gleichen ausbildungsrechtlichen Standards für die Hochschulausbildung wie für die betrieblich-schulische Ausbildung gelten.
„Eine hohe Ausbildungsqualität muss gewährleistet werden, um den zukünftigen Anforderungen in der Pflege gewachsen zu sein. Deshalb fordern wir Pflegelehrer/innen eine Verhältniszahl von einer Lehrkraft für 15 Auszubildende. Darüber hinaus müssen die Lehrkräfte an Schulen des Gesundheitswesens und an den Hochschulen fachwissenschaftlich und pädagogisch qualifiziert sein und den in Deutschland geltenden allgemeinen berufsbildenden Standards entsprechen. Die bisher an Schulen des Gesundheitswesens tätigen Lehrkräfte müssen einen unbefristeten Bestandschutzerhalten. Gute Pflege bedarf einer guten Ausbildung.“
(Ute Jessien, Lehrerin für Pflegeberufe)
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