Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz, das die Kompetenzen der Pflege stärken soll. Das ist ein richtiger Ansatz. Ob bei demenziellen Erkrankungen, beim Wundmanagement oder Diabetes – oft treffen Pflegefachkräfte schon jetzt de facto die Entscheidungen, auch wenn die Verantwortung bislang noch bei den Ärzt*innen liegt. Es geht also darum, dass die Fachkräfte in der Pflege endlich eigenständig die heilkundlichen Tätigkeiten ausüben dürfen, für die sie auch ausgebildet sind. Das ist unbedingt sinnvoll und wäre ein Schritt in Richtung interdisziplinären Arbeitens auf Augenhöhe. Die Attraktivität des Pflegeberufs würde damit steigen – wenn es richtig gemacht wird.
Wichtig sind klare Regelungen. Für Notfallsanitäter*innen bestand jahrelang eine Grauzone: Sie übten de facto heilkundliche Tätigkeiten aus, um Menschenleben zu retten, doch dies war lange Zeit rechtlich nicht abgesichert. ver.di hat sich erfolgreich für eine gesetzliche Klarstellung eingesetzt. Für die Pflege muss gleich klar sein, dass bestimmte heilkundliche Tätigkeiten erlaubt und damit auch haftungsrechtlich abgesichert sind. Solche zusätzlichen Aufgaben müssen allerdings in die Personalbemessung eingerechnet werden und dürfen keine weitere Belastung nach sich ziehen.
Wichtig ist eine hohe Durchlässigkeit. Alle Pflegefachkräfte müssen die Möglichkeit haben, die entsprechenden Kompetenzen zu erwerben und einzusetzen – unabhängig davon, ob sie eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert haben. Wenn Pflegefachkräfte selbstständig pflegebezogene heilkundliche Tätigkeiten ausüben können, erhöht das auch die Versorgungsqualität.
Die Pflege ist ein hochprofessioneller Beruf. Wir können mit entsprechend großem Selbstbewusstsein auftreten und gute Bedingungen einfordern. Das werden wir auch bei den anstehenden Diskussionen um das Pflegekompetenzgesetz weiter tun.
ver.di Bundesverwaltung