Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Pflegeassistenzausbildung, das für gleiche Bedingungen überall in Deutschland sorgen soll. Bisher gibt es einen Flickenteppich von 27 Einzelregelungen. Jetzt haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit zusammen einen Entwurf für eine Pflegeassistenzausbildung vorgelegt. Das Vorhaben an sich unterstützt ver.di, eine deutschlandweite Regelung ist sinnvoll. Doch der erste Entwurf des Gesetzes muss deutlich nachgebessert werden.
Die wesentlichen Kritikpunkte von ver.di sind:
Der Referentenentwurf stellt zwei Möglichkeiten zur Auswahl, nämlich entweder eine 1-jährige Pflegehilfeausbildung oder eine 1 ½-jährige Pflegeassistenzausbildung. ver.di ist ausdrücklich gegen eine 1-jährige Ausbildung und fordert eine mindestens 2-jährige Ausbildungsdauer. Die Weiterqualifikation zur Fachkraft muss systematisch gefördert werden.
Weiterhin heißt es dazu in der Stellungnahme, die ver.di zum Referentenentwurf erarbeitet hat: „Es darf nicht zu einer Abwertung pflegerischer Tätigkeit und einer weiteren Spaltung des Arbeitsmarkts kommen. Betroffen davon wären vor allem Frauen, da ihr Anteil unter den Pflegekräften weiterhin überwiegt.“
ver.di fordert eine fachlich fundierte Ausbildung und die Möglichkeit, sich nach der Ausbildung zur Pflegeassistent*in zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren zu können. Dazu gehört für ver.di, zeitgleich einen allgemeinbildenden (mittleren) Berufsabschluss machen zu können.
Außerdem muss die erfolgreich abgeschlossene Pflegeassistenzausbildung auf die Fachausbildung nach Pflegeberufegesetz angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeassistenzausbildung generalistisch ausgerichtet ist, also für die Altenpflege genauso qualifiziert wie für die Krankenpflege.
Gute Ausbildung braucht gute Standards. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Standards für die Pflegeassistenzausbildung reichen nicht aus. Warum sind sie wichtig? Zum Beispiel damit sichergestellt ist, dass Auszubildende eine gute Praxisanleitung und persönliche Unterstützung bekommen.
Wichtig ist ver.di außerdem, dass Auszubildende Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen können. Das geht nur, wenn das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich im Betrieb verankert ist und nicht nur schulisch organisiert wird. Am besten würde die Absicherung der Standards im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gelingen.
ver.di begrüßt, dass zwei Dinge in dem neuen Gesetz zur bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung geregelt sein sollen: ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung und die Schulgeldfreiheit.
Welche Verbesserungen sich ver.di-Aktive im Einzelnen wünschen, ist hier nachzulesen.
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