Reform der Pflegeausbildung

Ja zur ganzheitlichen Pflege

22.12.2015
Ja zur ganzheitlichen Pflege

Um die Pflegeberufe aufzuwerten, sollen vorbehaltene Tätigkeiten festgelegt werden, d.h., diese Aufgaben dürfen ausschließlich von qualifizierten Pflegekräften ausgeübt werden. Nach den derzeitigen Vorschlägen zählen dazu die Planung und Evaluation pflegerischer Maßnahmen. Was fehlt ist ihre Durchführung. Für einen ganzheitlichen Pflegeprozess, in welchem sich die Qualität auch am individuell erfüllten Bedarf der Patientinnen und Patienten bzw. pflegebedürftigen Menschen orientiert, ist diese Ergänzung dringend erforderlich.

 
Gerd Dielmann, Gewerkschaftssekretär i.R.

„Die Bundesregierung gefährdet mit der geplanten Reform zu einer generalistischen Ausbildung nicht nur den Bestand vieler Altenpflegeschulen und Ausbildungsplätze besonders in der Altenhilfe. Sie plant offenbar auch eine weitere Hierarchisierung der Pflegeberufe. Durch eine Hochschulausbildung für die „unmittelbare Pflege“, deren Einsatzbereiche weiterhin unklar sind und die am Bedarf vorbei geht. Mit Vorbehaltstätigkeiten, die den Pflegefachkräften die Planung und Evaluation vorbehält, nicht aber die Durchführung der Pflege. Dafür soll den Pflegeassistenzkräften, die dann wohl die Pflege durchführen, die Bedarfserhebung, die Gestaltung des Pflegeprozesses und die Auswertung (Evaluation) ihres Tuns untersagt werden. Das ist eine irre Vorstellung. Die wenigen positiven Ansätze, wie Schulgeldfreiheit in der Altenpflege oder Verbesserungen in der praktischen Ausbildung treten da in den Hintergrund.“

Gerd Dielmann, Gewerkschaftssekretär i.R.

 
Dirk Schilder, Pflegepädagoge

"Pflege ist ein praktischer Beruf. Im Vordergrund steht die Arbeit mit und am Patienten. Wenn Pflegefachkräfte nur noch planen und evaluieren, die eigentlichen pflegerischen Aufgaben aber nicht den Fachkräften vorbehalten werden, wertet das die Pflege ab. Neu überdacht werden sollte die Fehlzeitenregelung. Im Berufsbildungsgesetz gibt es keine solche Regelung. Es kann jedem passieren, während der Ausbildung länger krank zu werden oder nach einem Unfall  länger lahmgelegt zu werden. Doch kann in solchen Fällen die Ausbildung trotzdem geschafft werden. Aus welchem Grund werden also die Auszubildenden in der Pflege benachteiligt?  Nicht die Fehlstunden entscheiden über die Qualität einer Pflegekraft, sondern das Bestehen der Abschlussprüfung. Deshalb sollte die Fehlzeitenregelung abgeschafft werden."

Dirk Schilder, Dipl. Pflegepädagoge (FH)

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