„Praxisanleitung leistet den Transfer von Theorie in die Praxis.Für die Praxisanleitung in der Pflege müssen gesetzlich festgelegte Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Die Praxisanleitung muss mit einer Stundenzahl von mindestens 10 Prozent der praktischen Einsatzstunden gewährleistet sein. Und Praxisanleiter/innen müssen für die Zeit der Praxisanleitung von anderen Tätigkeiten freigestellt werden. Diese anspruchsvolle Aufgabe erfordert eine fundierte Zusatzqualifikation: Eine Weiterbildung von 720 Stunden ist deshalb erforderlich.“
(Dorothee Höltz-Nagel, freigestellte Praxisanleiterin)
Wie der ver.di-Ausbildungsreport Pflegeberufe 2012 aufgezeigt hat, ist es überfällig, die Qualität der praktischen Ausbildung zu verbessern. Hier liegt aus Sicht der Auszubildenden zurzeit das Hauptproblem. Zeitdruck infolge von Personalmangel und Arbeitsverdichtung wirken sich negativ auf die Ausbildungsbedingungen aus.
Für eine bessere praktische Ausbildung ist insbesondere die Praxisanleitung zu stärken. Entscheidende Voraussetzung dafür ist eine bundeseinheitliche, verbindliche Vorgabe zum Umfang der Praxisanleitung. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese langjährige Forderung im derzeitigen Vorschlag für ein Pflegeberufsgesetz aufgegriffen wird. Unseres Erachtens müssen mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit durch Praxisanleiter/-innen gemeinsam mit den Auszubildenden durch geplante und strukturierte Anleitungssituationen stattfinden. Ein höherer Umfang ist für eine qualitativ hochwertige Ausbildung anzustreben.
Für die Praxisbegleitung ist ein Stundendeputat pro Auszubildenden bundeseinheitlich festzulegen. Der kostenintensiven und aufwändigen Praxisbegleitung muss bei der Stellenbesetzung und Refinanzierung Rechnung getragen werden. ver.di setzt sich für die Gleichbehandlung der Lehrkräfte an Pflegeschulen mit den Lehrkräften aller anderen berufsbildenden Schulen ein. An den Pflegeschulen sind Pflegelehrer/-innen mit einem abgeschlossenen pflegepädagogischen Hochschulabschluss auf Masterniveau bzw. den an den beruflichen Schulen üblichen Abschlüssen einzusetzen. Für die vorhandenen Lehrkräfte muss Vertrauensschutz zugesichert werden.
Damit die Qualität der theoretischen Ausbildung sichergestellt ist, fordert ver.di ein verbindliches Verhältnis von Lehrkräften zu Auszubildenden von 1:15, das sich in einigen Bundesländern bereits bewährt hat. Vorgesehen ist nach den derzeitigen Vorschlägen ein Verhältnis von 1:20, was in einigen Bundesländern zu Verschlechterungen führen dürfte.
"Die strukturierte Praxisanleitung muss umfangreich und individuell auf Stärken und Schwächen des jeweiligen Auszubildenden ausgerichtet sein. Durch die sehr kurzen praktischen Einsätze in diversen Einrichtungen im Rahmen einer generalistischen Ausbildung wird das nicht mehr möglich sein. Die situative Praxisanleitung im täglichen Einsatz auf den Stationen oder Wohnbereichen muss aber auch verbessert werden.
Bislang wurden die Pflegekräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und in der Altenpflege je drei Jahre spezialisiert ausbildet. Die Praxisanleitung, wird sie strukturiert oder situativ ausgestaltet, spielt bei jeder dieser drei Ausbildungen bei der Vermittlung von Kompetenzen in der praktischen Ausbildung eine wesentliche Rolle und muss unbedingt verbessert werden. Nun sollen diese drei Ausbildungsberufe zusammengefasst in auch nur drei Jahren erlernt werden. Es wird dadurch nahezu unmöglich sein, die jeweiligen elementaren, sehr wertvollen und spezifischen Kompetenzen dieser drei Berufszweige sowohl theoretisch als auch praktisch zu vermitteln. Es werden viele Lerninhalte, praktische Fertigkeiten und Kernkompetenzen nur oberflächlich behandelt werden können oder gar ganz verloren gehen Es wird klar erkennbare Defizite geben, und die Berufsfähigkeit am Ende der Ausbildung wird dadurch gefährdet sein. Eine Aufwertung und damit einhergehende Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes kann und wird es nur mit besseren Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen geben. Das heißt: Mehr Personal und eine gerechte Bezahlung aller Pflegefachkräfte."
(Claudia Kluck, Praxisanleiterin)
"Von der Ausbildungsreform erhoffe ich mir, dass die Ausbildungsqualität in der Praxis besser wird und die Ziele der praktischen Ausbildung genauer beschrieben werden. Die kommenden Auszubildenden sollen durch eine gesetzlich verbindliche Praxisanleitung die Möglichkeit erhalten, sich wichtige Kompetenzen im Berufsfeld Pflege unter pädagogischen Gesichtspunkten in der Praxis mit Hilfe von Praxisanleiter/innen aneignen zu können. Wenn dann noch die Anrechnung der Auszubildenden auf dem Stellenplan wegfallen würde und der Beruf der Praxisanleiter/innen für ihre wichtige Tätigkeit aufgewertet würde, hätte man eine "gute Reform" erreicht und die gemeinsame Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege von Beginn an auf solide Basis gestellt."
(Karsten Klebert, Stellvertretende Schulleitung und Lehrer für Pflegeberufe)
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