Mehr Kompetenz für die Pflege

02.10.2024

Es ist dringend geboten, die Kompetenzen der Pflegefachpersonen zu stärken und zugleich zu erweitern. Pflegefachpersonen müssen ihre erworbenen Kompetenzen umfassend einsetzen dürfen und benötigen mehr eigenständige Entscheidungsbefugnisse. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dafür einen Referentenentwurf für ein Pflegekompetenzgesetz vorgelegt. ver.di begrüßt die Zielsetzung, die mit dem Vorhaben verbunden ist. An entscheidenden Stellen muss das Pflegekompetenzgesetz aber nachgebessert werden, damit die Pflegeberufe nachhaltig gestärkt werden. 

 

Eine wichtige Voraussetzung zur Stärkung der Pflegeberufe ist, dass heilkundliches Handeln aus der Grauzone von Delegationsverfahren herausgeführt wird. Ziel muss sein, dass die Heilkundeausübung für alle Heilberufe im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen ermöglicht wird. Damit kann eine hohe Versorgungsqualität sichergestellt und die Attraktivität der Gesundheitsfachberufe (Heilberufe) erhöht werden. Positiv ist, dass der Referentenentwurf dafür wichtige Weichenstellungen enthält, die jedoch noch weiter ergänzt werden müssen. Zudem müssen sich neue, zusätzliche Aufgaben im Bereich der Heilkundeausübung auch in der Personalbemessung niederschlagen.

 

Gutes Miteinander in der Pflege

Pflege ist Teamarbeit. Es braucht ein gutes Miteinander beruflich und hochschulisch ausgebildeter Pflegefachpersonen und damit eine Aufwertung für alle. Der Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz muss auch in der beruflichen Pflegeausbildung regelhaft erfolgen können – gegebenenfalls unter Anpassung der Ausbildungsdauer. Es gibt keinen fachlichen oder sachlichen Grund, weshalb dies allein – wie bisher ab 2025 vorgesehen – für die hochschulische Ausbildung nach Pflegeberufegesetz gelten soll.

Professionalisierung basiert auf guter Aus-, Fort- und Weiterbildung verbunden mit Rahmenbedingungen, die eine professionelle Pflege ermöglichen. Großen Handlungsbedarf sieht ver.di bei den Weiterbildungen in der Pflege, die derzeit durch eine große Heterogenität gekennzeichnet sind. Notwendig sind einheitliche, zeitgemäße, transparente und durchlässige berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Sie sind stärker zu standardisieren, am besten bundeseinheitlich durch eine staatliche Regelung. Zumindest sollten die Länder gemeinsame Eckpunkte und zentrale Qualifizierungsanforderungen für Weiterbildungen der Pflegeberufe vereinbaren. Die professionell Pflegenden müssen an der Entwicklung insbesondere über die Berufsverbände und die maßgebliche Gewerkschaft beteiligt werden.

 

Mit großer Sorge betrachtet ver.di, dass dem Personalbemessungsverfahren für die vollstationäre Pflege ein stark verrichtungsbezogenes Verständnis pflegerischer Arbeit zugrunde liegt. Unter den gegebenen ökonomischen Rahmenbedingungen könnte dies zu einer fortschreitenden Taylorisierung beitragen. Doch statt hier nachzubessern, sollen die Standards bei den Personalanhaltswerten laut Referentenentwurf weiter abgesenkt werden. Das widerspricht deutlich dem Ziel, die Kompetenzen der Pflegeberufe zu stärken. Statt die Standards abzusenken, sollte an den Ursachen des Fachkräftemangels angesetzt und die Weichen für eine qualitativ hochwertige Versorgung jetzt richtig gestellt werden. Der Teufelskreis aus Personalnot, schlechten Arbeitsbedingungen, geringer Bezahlung in der Altenpflege sowie zu wenig Zeit für eine gute Pflege muss mit wirkungsvollen Maßnahmen durchbrochen werden.

Gute Pflege erfordert, den ganzen Menschen zu betrachten und sich an den Bedürfnissen der Patient*innen bzw. pflegebedürften Menschen zu orientieren. Ausgehend von dieser Anforderung müssen die Pflegeberufe weiterentwickelt und gestärkt werden.

 

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