Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zu einem bundeseinheitlichen Gesetz zur Pflegeassistenzausbildung vorgelegt. ver.di fordert in einer Stellungnahme von Anfang August, ihn deutlich nachzubessern. Die drei wesentlichen Kritikpunkte beziehen sich auf die vorgeschlagene Ausbildungsdauer, die Durchlässigkeit und die Ausbildungsstandards. ver.di-Aktive haben klare Vorstellungen, was verbessert werden sollte.
"Ich finde es gut, dass es endlich bundesweit den gleichen Abschluss in der Pflegeassistenz geben soll. Es hilft niemandem, wenn die Ausbildung in jedem Bundesland anders oder gar nicht geregelt ist. Wir brauchen in der Altenpflege die Unterstützung von gut ausgebildeten Hilfskräften. Oftmals sind es Kolleg*innen, deren Bildungsabschluss aus ihrem Heimatland in Deutschland nicht anerkannt wird oder nicht als gleichwertig gilt. Sie sind aber hochmotiviert und wollen ihre Chance auf Ausbildung und Qualifizierung nutzen. Für sie wäre es toll, wenn die Zeit der Ausbildung als Pflegeassistent*in auf die 3-jährige Fachkraft-Ausbildung angerechnet werden kann.
Die Erfahrung aus einigen Teilen in Baden-Württemberg zeigt auch, dass viele gleich einen mittleren Bildungsabschluss dazu machen, wenn sie die Möglichkeit dazu bekommen. Das alles erhöht die Chance, dass sie sich weiter qualifizieren und damit auch mehr Geld verdienen können – und wir qualifizierte Kolleg*innen für die Altenpflege hinzugewinnen."
Ilka Steck ist Altenpflegerin und Mitarbeitervertreterin bei der Evangelischen Heimstiftung Baden-Württemberg.
"Aus meiner Sicht ist die kurze vorgeschlagene Ausbildungsdauer ein Problem, denn damit ist die gesamte Bandbreite Wissensvermittlung über drei sich grundlegend unterscheidende Bereiche (Pädiatrie, Akut- und Langzeitpflege von Erwachsenen) im Rahmen der Generalistik nicht sichergestellt. Die Pflegeassistenz soll auch ein Einstieg in die Fachausbildung sein, weshalb es die Möglichkeit geben muss, zeitgleich einen höherwertigen Schulabschluss zu erwerben. Nur so können Auszubildende der Pflegeassistenz nahtlos an eine höhere Qualifikation anschließen und sich weiterentwickeln.
Ich finde es außerdem wichtig, dass die bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz dann auch bundesweit ausschließlich gilt. Bisher ist es so, dass die Ausbildungspläne nicht einheitlich geregelt sind und das Erlernte dann zum Teil nicht auf die anschließende 3-jährige Fachausbildung angerecht wird. Das ist für die Beschäftigten sehr frustrierend und hilft nicht, die Zahl der Fachkräfte zu erhöhen.
Dabei muss es das Ziel sein, eine hohe Fachlichkeit in der Pflege zu gewährleisten und den Pflegeprozess nicht in einzelne Tätigkeiten aufzuspalten. Es ist im Alltag für die Beschäftigten schwierig, wenn unklar ist, wer welche pflegerische Aufgabe übernimmt, und es ist auch nicht zum Wohle der Patient*innen. Um gut pflegen zu können, bauen wir ein Vertrauensverhältnis zu den Menschen auf und das ist in Gefahr, wenn der Pflegeprozess aufgespalten wird und für jede einzelne Aufgabe immer jemand anderes kommt."
Birgit Onori ist Krankenschwester und Betriebsrätin am Helios- Klinikum Niederberg in Nordrhein-Westfalen.
Wichtig ist bei der Ausbildung zur Pflegeassistent*in, dass die Qualität nicht zu kurz kommt. Deshalb fordern wir, wie für alle anderen Ausbildungen im Gesundheitswesen auch, eine geplante und strukturierte Praxisanleitung von mindestens 30 Prozent der praktischen Ausbildungszeit. Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass es einen Sanktionsmechanismus für Arbeitgeber geben muss, die diese Mindeststandards nicht einhalten.
Eine echte Verbesserung ist, dass ein Ausbildungsverhältnis zwischen Auszubildenen und Betrieb vorgesehen ist. Damit wirkt auch das Arbeits- und Sozialrecht und Auszubildende können als wählbarer Teil der Interessenvertretungen über ihre Ausbildungsbedingungen mitbestimmen. Die Teilhabe an der betrieblichen Demokratie bietet die Möglichkeit, genau diese Bedingungen zu verbessern und Arbeitgeber an ihre Pflichten zu erinnern, um eine erfolgreiche, qualitative Ausbildung zu gewährleisten. Davon haben alle etwas. Denn am Ende kommt es nicht nur den Auszubildenden, sondern auch den Beschäftigten und den Patient*innen zugute, wenn es mehr gut qualifiziertes Personal in der Pflege gibt.
Pauline Kracht ist Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.
Bereichsleiterin Berufspolitik/Jugend
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