Wir wollen eine Aufwertung der Pflegeberufe und eine gute Ausbildung. Doch was genau wollen wir? Hier stellen wir unsere Positionen im Detail vor.
„Ich will eine qualifizierte Berufsvorbereitung, die den beruflichen Anforderungen entspricht. Mit der Generalistik soll dagegen die universell einsetzbare Pflegekraft geschaffen werden. Aus meiner Sicht der falsche Weg, um eine qualitative fachspezifische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.“
Die Bundesregierung will die Ausbildungen zur Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammenführen. Doch spezifische Qualifikationen in den verschiedenen Versorgungsbereichen sind auch künftig erforderlich. Diese können unmöglich in gleicher Tiefe und Umfang in einer dreijährigen Ausbildung vermittelt werden. Die Berufsfähigkeit nach Abschluss der Ausbildung ist mit der generalistischen Ausbildung in Gefahr. Wir brauchen eine integrierte Pflegeausbildung, die gewährleistet, dass die Ausbildungen näher zusammengeführt werden, zugleich aber die jeweiligen Spezialisierungen erhalten bleiben.
„Wir machen uns dafür stark, dass Auszubildende Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen können. Dafür benötigen wir eine starke gesetzliche Interessenvertretung, wie Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Betriebsräte. Ohne vertragliche Bindung an die Betriebe geht das nicht. Die Ausbildung muss im Betrieb bleiben.“
Die betriebliche Mitbestimmung muss sichergestellt sein. Nur in Betrieben können die gesetzlichen Interessenvertretungen wirksam auf die betrieblichen Abläufe Einfluss nehmen. Eine Pflegeschule hat unseren Erfahrungen nach keine Durchsetzungsmöglichkeiten, um Probleme in der praktischen Ausbildung – bspw. eine fehlende oder unzureichende Praxisanleitung – lösen zu können.
"Praxisanleitung leistet den Transfer von Theorie in die Praxis. Das macht man nicht nebenbei. Als Praxisanleiterin kenne ich die derzeitigen Herausforderungen sehr gut. Wir brauchen mehr Zeit und mehr qualifiziertes Personal, um die praktische Ausbildung wirksam zu verbessern."
Wichtig für eine gute praktische Ausbildung ist eine gute Praxisanleitung. ver.di fordert daher eine verbindliche Vorgabe zum Umfang der Praxisanleitung. Mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit muss durch geplante und strukturierte Anleitung sichergestellt werden. Hierfür braucht es ausreichend viele Praxisanleiter/innen mit der dafür erforderlichen Zeit.
"Ich bin gegen unnötige Hürden zur Ausbildung. Zugangshürden steigern nicht das Ansehen eines Berufs. Entscheidend sind vielmehr die gesellschaftliche Anerkennung, Möglichkeiten der Selbstbestimmung, die Bezahlung und Arbeitsbedingungen. Außerdem: Die jetzigen Auszubildenden sind den Anforderungen der Ausbildung und der beruflichen Praxis gewachsen. Warum also noch mehr Hürden?"
Wir setzen uns für eine durchlässige Ausbildung ohne unnötige Zugangshürden ein. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Schuljahre vor der Ausbildung, sondern das Bestehen der Abschlussprüfung. Die Auszubildenden müssen dazu befähigt werden, die Anforderungen der Ausbildung erfolgreich zu bewältigen.
"Welche Ausrichtung soll die hochschulische Erstausbildung haben? In welchen Tätigkeitsfeldern sollen die Absolvent/innen eingesetzt werden? Wie soll ihre betriebliche Ausbildung gestaltet werden? Hier gibt es bislang nur Fragen, keine zufriedenstellenden Antworten. So kann eine hochschulische Pflegeausbildung nicht funktionieren."
Wenn es neben der beruflichen Pflegeausbildung auch eine hochschulische Erstausbildung geben soll, müssen überzeugende Vorschläge her. Es muss klar sein, für welche Tätigkeitsfelder die Absolvent/innen in der unmittelbaren Versorgung gebraucht und eingesetzt werden sollen. Wir wollen gleiche Standards für die Praxiseinsätze wie in der beruflichen Ausbildung. Dazu gehört auch der Anspruch auf angemessene Vergütung der Praxisphasen.
"Ich will keine Fließbandarbeit, sondern eine ganzheitliche Pflege. Nur durch die Arbeit mit und am Menschen kann ich eine gute Versorgung gewährleisten. Deshalb müssen sich die vorbehaltenen Tätigkeiten auf den gesamten Pflegeprozess beziehen. Ansonsten werden langfristig die Weichen in die falsche Richtung gestellt."
ver.di macht sich seit vielen Jahren dafür stark, dass vorbehaltene Tätigkeiten festgelegt werden. Diese Aufgaben dürfen dann ausschließlich von qualifizierten Pflegekräften ausgeübt werden. Das darf aber nicht nur für die Planung und Evaluation pflegerischer Maßnahmen gelten, sondern auch für die Durchführung der Pflege selbst. Für einen ganzheitlichen Pflegeprozess, in welchem sich die Qualität auch am individuell erfüllten Bedarf der Patientinnen und Patienten bzw. pflegebedürftigen Menschen orientiert, muss der gesamte Pflegeprozess einbezogen werden.
Bereichsleiterin Berufspolitik/Jugend
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