Für gute Ausbildungsstandards

Regierung plant bundesweit einheitliches Berufsgesetz für Pflegeassistenz. ver.di-Aktive formulieren Anforderungen an Qualität und Durchlässigkeit.
28.02.2024

Derzeit gibt es in den Bundesländern eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen zur Ausbildung von Assistenz- bzw. Hilfskräften in der Pflege. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dies durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz für Pflegeassistenz zu vereinheitlichen. Derzeit laufen die inhaltlichen Vorbereitungen dafür. ver.di betont in der Debatte, dass die großen und weiter wachsenden Anforderungen eine hohe Fachlichkeit erfordern. Grundsätzlich hat sich der ver.di-Bundeskongress deshalb für den Standard einer dreijährigen Fachausbildung im Gesundheitswesen ausgesprochen. Zugleich ist klar: Wenn die Bundesregierung ein neues Berufsgesetz für die Pflegeassistenz auf den Weg bringt, gestaltet ver.di mit.

 

»Der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung und auf 30 Prozent strukturierte Anleitung sollte ebenfalls im Gesetz verankert werden.«

Franziska Aurich, Gesundheits- und Krankenpflegerin

»Der Wildwuchs bei der Ausbildung von Pflegehilfskräften in den Bundesländern sollte auf jeden Fall beendet werden«, meint der Altenpfleger und Betriebsrat Johannes Hermann. »Wenn das durch ein Bundesgesetz zur Pflegeassistenz geschehen soll, muss dieses gut gestaltet sein«, so der Vorsitzende des ver.di-Bundesfachbereichsvorstands Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft. »Die Ausbildung sollte generalistisch ausgerichtet sein und zur Pflege und Betreuung aller Altersstufen qualifizieren. Entscheidend ist auch, dass Fach- und Hilfstätigkeiten sinnvoll voneinander abgegrenzt sind.«

Kriterium solle der Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen sein: Je weniger diese in der Lage sind, die Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig auszuführen, desto stärker ist der Einsatz von Fachkräften gefragt. Zudem müsse zwischen den Versorgungsbereichen differenziert werden. »In Krankenhäusern gibt es einen hohen Fachkräfteanteil, das sollte sich keinesfalls ändern«, erklärt die Gesundheits- und Krankenpflegerin Franziska Aurich von der Berliner Charité. »Wichtig ist, dass die Planung und Evaluation des Pflegeprozesses nicht von der Durchführung getrennt werden. Denn um eine gute Pflege organisieren zu können, muss man direkt an den Patient*innen bzw. Bewohner*innen arbeiten.«

»Die Tore müssen weit offen stehen«

Entscheidend sei zudem eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Pflegeberufen. »Wir brauchen dringend mehr Fachkräfte. Kolleg*innen, die eine Assistenzausbildung machen, müssen danach nahtlos in die Fachausbildung einsteigen können«, fordert Franziska Aurich. Dafür müsse die Assistenzausbildung eine solide Grundlage legen, zudem seien berufsbegleitende Angebote nötig. »Zugleich muss der breite Zugang zur Fachausbildung in der Pflege gewahrt bleiben«, betont die stellvertretende Vorsitzende des ver.di-Bundesfachbereichsvorstands. »Die Tore müssen – bei Beibehaltung der qualitativen Ansprüche in der Versorgung – weit offen stehen, damit wir viele Menschen für diese so wichtige Arbeit gewinnen.« Damit möglichst alle Auszubildenden einen Abschluss machen, bräuchten sie eine gute Anleitung und individuelle Unterstützung. »Gut wäre es, während der Pflegeassistenzausbildung die Möglichkeit zum Abschluss der mittlere Reife zu geben«, findet die Krankenpflegerin. »Dadurch werden mehr Berufsperspektiven eröffnet.«

Um eine hohe Ausbildungsqualität zu garantieren, braucht es nach Meinung der ver.di-Aktiven klare Standards. Das Ausbildungsverhältnis müsse arbeitsrechtlich im Betrieb verankert sein. Dies ermöglicht unter anderem, dass die Auszubildenden über die Interessenvertretungen Einfluss auf ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen nehmen. »Der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung und auf 30 Prozent strukturierte Anleitung sollte ebenfalls im Gesetz verankert werden«, fordert Franziska Aurich. Daneben brauche es auch eine Anleitung in alltäglichen Lernsituationen.

Um die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse sicherzustellen, plädiert sie zudem dafür, das Ziel einer fairen Einstufung der Pflegeausbildung im Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR) nicht aus den Augen zu verlieren. Examinierte Pflegekräfte müssten dem DQR-Niveau 5, mit Fachweiterbildungen dem Niveau 6 zugeordnet werden. Die bundesweit einheitliche Pflegeassistenzausbildung, die zur eigenständigen beruflichen Handlungsfähigkeit befähigt, solle dem Niveau 4 entsprechen.

 

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