Für eine gute pflegerische Versorgung braucht es genug qualifizierte Beschäftigte. Eine gute Ausbildung ist dafür ein Schlüssel. Der im Oktober 2022 veröffentlichte ver.di-Ausbildungsreport Pflegeberufe hat ein alarmierendes Bild gezeigt. Um die Pflegeausbildung zu verbessern, braucht es entschiedene Maßnahmen. ver.di begrüßt deshalb, dass die Weiterentwicklung des Pflegeberufegesetzes auf der Agenda steht. Der Rahmen für eine gute Ausbildung ist jetzt richtig zu setzen. Dafür sind die berufliche und hochschulische Pflegeausbildung in einem Gesamtkonzept nachhaltig zu stärken und die Qualitätsstandards in der Pflegeausbildung weiter auszubauen.
ver.di unterstützt ausdrücklich das Vorhaben, das Pflegestudium als duales Studium zu gestalten. Dieser Schritt ist überfällig und entspricht einer langjährigen ver.di-Forderung. Ein duales Studium mit betrieblicher Anbindung, angemessener Vergütung sowie verbindlichen Qualitätsstandards kann eine praxisorientierte Ausbildung am besten gewährleisten. Die Zahlung einer Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums steigert die Attraktivität des Studiums erheblich und trägt dazu bei, die Studierenden bei der Lebenshaltung finanziell zu unterstützen.
Für eine attraktive Perspektive der Studierenden braucht es zugleich überzeugende Antworten, für welche Tätigkeiten die hochschulische in Abgrenzung zur beruflichen Pflegeausbildung qualifiziert. Die Tätigkeitsprofile für hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen müssen der Verbesserung der Versorgungsqualität dienen und ein neues zusätzliches Feld abbilden. Es braucht ein sinnvolles Mit- und Nebeneinander von beruflich und hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen in der beruflichen Praxis. Die Berufsgruppe ist insgesamt zu stärken.
Dafür müssen die Ausbildungsziele der hochschulischen Pflegeausbildung im Gesetz angepasst werden. ‚Hochkomplexe Pflegeprozesse‘, wie derzeit im Pflegeberufegesetz angelegt, sind als Unterscheidungsmerkmal nicht geeignet, denn alle Pflegefachpersonen müssen in die Lage versetzt werden, Patientinnen und Patienten mit hochkomplexen Pflegebedarfen zu versorgen. In der Praxis besteht ansonsten die Gefahr, dass die berufliche Pflegeausbildung abgewertet wird. Das darf auf keinen Fall passieren.
Neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen der hochschulischen Ausbildung sieht ver.di auch weitergehenden Reformbedarf bei der beruflichen Ausbildung. Um sie nachhaltig zu stärken, fordern wir entschiedene Maßnahmen. Gravierende Defizite gibt es insbesondere bei der Praxisanleitung. Die Verankerung eines Mindestumfangs für Praxisanleitung im Pflegeberufegesetz war ein wichtiger Schritt, doch es braucht auch Konsequenzen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Die Ausbildungsbetriebe müssen in diesem Fall sanktioniert werden. Angesichts der großen Bedeutung der Praxisanleitung für eine gelingende Ausbildung ist der Mindestumfang für Praxisanleitung von 10 Prozent auf 30 Prozent zu erhöhen. Daneben ist die situative Anleitung in alltäglichen Lernsituationen durch ständige Anwesenheit qualifizierten Fachpersonals sicherzustellen. Das muss entsprechend auch für die hochschulische Ausbildung gelten. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Praxisbegleitung zu konkretisieren und die bisherige Definition weiterzuentwickeln.
Um die Ausbildungsqualität zu stärken, spricht sich ver.di weiterhin für eine Verhältniszahl von Lehrkräften zu Auszubildenden von 1 zu 15 aus. Die Ausbildung muss im Vordergrund stehen. Die Qualitätsstandards in der Pflegeausbildung sind hierfür weiter auszubauen; ebenso dürfen Auszubildende nicht auf Stellen für ausgebildetes Personal angerechnet werden. ver.di fordert zudem, die starre Fehlzeitenregelung im Pflegeberufegesetz zu streichen. Entscheidend ist nicht die Anwesenheit gemessen in Stunden, sondern das Bestehen der abschließenden Prüfung. Dadurch wird die Berufsfähigkeit nachgewiesen.
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