Pflegeausbildung stärken

14.11.2022

Ausbildungsoffensive Pflege: ver.di fordert deutlich bessere Bedingungen für berufliche und hochschulische Pflegeausbildung

Pressemitteilung. Berlin, 14. November 2022. Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des zweiten Berichts zur Ausbildungsoffensive Pflege fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) entschiedene Maßnahmen, um die Pflegeausbildung zu verbessern. Positiv bewertet die Gewerkschaft die steigenden Ausbildungszahlen in der beruflichen Pflegeausbildung. „Es ist sehr erfreulich, dass sich viele junge Menschen für diesen wunderbaren und sinnstiftenden Beruf interessieren“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Entscheidend ist am Ende allerdings, dass sie ihre Ausbildung auch erfolgreich abschließen und danach langfristig im Beruf bleiben.“

Die Gewerkschafterin verwies auf den im Oktober veröffentlichten ver.di-Ausbildungsreport Pflegeberufe, der unter anderem gravierende Defizite in der Praxisanleitung offenlegt. So berichten über 43 Prozent der befragten Auszubildenden, selten oder nie von Praxisanleiterinnen oder Praxisanleitern an ihre beruflichen Aufgaben herangeführt zu werden. „Es reicht nicht, einen Mindestumfang für Praxisanleitung ins Gesetz zu schreiben – er muss auch umgesetzt werden. Wo das nicht der Fall ist, müssen Ausbildungsbetriebe mit Sanktionen belegt werden“, forderte Bühler. Sie plädierte zudem für eine weitere Stärkung der Praxisanleitung durch die Erhöhung des im Pflegeberufegesetz festgeschriebenen Anteils auf mindestens 20 Prozent.

Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in den neuen Pflegestudiengängen bleiben im Gegensatz zur beruflichen Pflegeausbildung deutlich hinter den Erwartungen zurück. „Die Gründe für das mangelnde Interesse liegen auf der Hand“, betonte Bühler. „Im Pflegestudium fehlt es an guten Bedingungen und Perspektiven. Hier muss dringend nachgebessert werden – am besten im Rahmen eines dualen Studiums mit betrieblicher Anbindung, angemessener Vergütung und verbindlichen Qualitätsstandards.“ Zudem brauche es überzeugende Antworten, wie sich die Tätigkeitsfelder von hochschulisch und beruflich qualifizierten Pflegefachpersonen unterscheiden. Hochkomplexe Pflegeprozesse, wie derzeit im Pflegeberufegesetz angelegt, seien als Unterscheidungsmerkmal nicht geeignet. Alle Pflegefachpersonen müssten in die Lage versetzt werden, Patientinnen und Patienten mit hochkomplexen Pflegebedarfen zu versorgen. „Für eine gute Pflege braucht es gute Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsbedingungen“, erklärte Bühler. „Der Gesetzgeber muss hierfür den Rahmen setzen.“

 

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