Statut des Fachbereiches

    Auszug (Stand 2021)
    19.12.2022

      

     

    "Dem Fachbereich "Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft" werden alle Beschäftigten in allen Berufsgruppen, freiberuflich Tätigen, arbeitnehmerähnliche Beschäftigte, Auszubildende und sonstige Personen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der ver.di-Satzung zugeordnet, die als Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in den nachfolgenden Branchen, Unternehmen, Betrieben und Einrichtungen in öffentlichen, gemeinnützigen, kirchlichen oder privaten Trägerstrukturen tätig sind.

    Insbesondere gehören hierzu:

    • ambulante soziale Dienste (soweit nicht in Trägerschaft der Kommunen),
    • ambulante, stationäre und teilstationäre Alters- und Pflegeeinrichtungen bzw. Dienste,
    • Archive, Bibliotheken und Dokumentationseinrichtungen,
    • Arzt- und Zahnarztpraxen
    • Bildungseinrichtungen (öffentliche Schulen mit Ausnahme der Lehrer*innen an allgemeinbildenden sowie an berufsbildenden Schulen),
    • Blut-, Samen- und Organbanken,
    • Behindertenhilfe, Teilhabe- und Inklusionsdienste
    • Forschungseinrichtungen, soweit sie nicht zur Industrie oder Ressortforschung gehören,
    • Gesundheitszentren, medizinische Versorgungszentren,
    • Kindergärten, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (soweit nicht in Trägerschaft der Kommunen),
    • Krankenhäuser, 
    • medizinische Labore und radiologische Praxen,
    • Hochschulen (öffentliche und private Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Ressorthochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, sonstige Hochschulen und Akademien), 
    • private Schulen, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, Volkshochschulen,
    • politische Stiftungen, 
    • psychiatrische Einrichtungen inkl. Maßregelvollzug,
    • Rehabilitationseinrichtungen (soweit nicht in Trägerschaft der Sozialversicherungsträger), 
    • Rettungsdienste, 
    • Servicebetriebe in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Wissenschaft,
    • Studierendenwerke,
    • Veterinärwesen (soweit nicht bei Bund, Länder oder Kommunen angesiedelt), 
    • Wissenschaftsorganisationen und -verwaltungen sowie 
    • weitere Beschäftigte und Selbständige in Heilberufen (Hebammen, Physiotherapeuten, Heilpraktiker ...) und
    • Studierende / Schüler*innen.

    Grundsätzlich gilt das Zuordnungshandbuch.

    Der Fachbereich nimmt die Aufgaben der fachbezogenen mitglieder- und betriebsnahen Interessenvertretung wahr. Die Pflichtaufgaben der Fachbereiche ergeben sich aus dem Aufgabenkatalog der §§ 46, 47 der Satzung, die eigenständig wahrgenommen werden."

     

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